07. April 2018
Die EU-Kommission ermöglicht vom 28. März 2018 bis 20. Juni 2018 über einen Fragebogen Stellungnahmen zu Regelungen für lärmabhängige Trassenpreise im Schienenverkehr.
Der Fragebogen gibt Bürgern oder Bürgervereinigungen Gelegenheit, sich zur Verringerung des Schienengüterverkehrslärms, unter anderem durch Nachrüstung, zu äußern.
Die Europäische Kommission plant im 2. Quartal 2018 die Befragung des Fachpublikums (z. B. Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen, Wagenhalter, Wagenbesitzer, Dachorganisationen, Forschungseinrichtungen oder Behörden) im Rahmen einer gezielten Konsultation. Dabei wird ein externer Berater eine Reihe gezielter Konsultationsmaßnahmen durchführen.
Ziel der Konsultation:
Diese Konsultation soll die Bewertung einer Maßnahme unterstützen, deren Ziel die Lärmminderung im Schienengüterverkehr in der EU durch Regelungen für lärmabhängige Trassenentgelte ist, die im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/429 eingeführt wurden. Die Beiträge der öffentlichen Konsultation werden der EU-Kommission die Bewertung der Anwendung und die Wirkung der bestehenden Regelungen für lärmabhängige Trassenentgelte ermöglichen.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Bewertung kann die Kommission bei Bedarf beschließen, die bestehende Rechtsvorschrift zu überarbeiten. Daher ist es wichtig, dass Sie den vorliegenden Fragebogen so vollständig wie möglich ausfüllen.
So reichen Sie Ihren Beitrag ein:
Der Fragebogen liegt in allen EU-Amtssprachen (außer Irisch) vor, Antworten können in jeder beliebigen EU-Amtssprache eingereicht werden.
Um eine faire und transparente Konsultation zu gewährleisten, werden nur die über den Online-Fragebogen eingegangenen Beiträge berücksichtigt und in den zusammenfassenden Bericht einbezogen.
Zusätzliche Informationen:
Die Eisenbahn, insbesondere der Schienengüterverkehr, ist nach dem Straßenverkehr die zweitwichtigste Lärmquelle in Europa. Der Schienenlärm läßt sich am wirksamsten direkt an der Quelle, z.B. durch die Nachrüstung der Bestandsgüterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen mindern. Mit dieser technischen Lösung kann der Vorbeifahrlärm um bis zu 10 dB gesenkt werden, bei vollständiger Umrüstung könnten die Mittelungspegel um etwa 5 dB gesenkt werden.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/429 bildet den Rechtsrahmen für lärmabhängige Trassenentgelte. Der Anreiz für die Nachrüstung besteht vor allem darin, dass durch niedrigere Trassenentgelte die Kosten für die Montage von Verbundstoff-Bremssohlen wieder hereingeholt werden können.
Bitte machen Sie bei der Konsultation mit und verbreiten Sie die Information über diese Konsultation möglichst weit.
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