Sie können auf vielfältige Weise mithelfen, die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. bei der Durchsetzung und Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen:
- durch finanzielle Unterstützung, sei es eine einmalige oder wiederkehrende Spende:
BVS ist als gemeinnützig anerkannt, daher sind Spenden als Werbungskosten steuerabzugsfähig.
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- durch aktive Mitarbeit, z.B.
Unterstützung beim Aufbau unserer neuen Website, sei es bei der Anpassung des Layouts (Programmierkenntnisse für WordPress-Themes erforderlich),
bei der Erstellung von Textinhalten oder graphischen Elementen oder Bildern,
beim Verteilen von Werbematerial für MItgliederwerbung (bundesweit)
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