22. Februar 2017:
Nachdem der Bundesrat dem Entwurf des „GG-Verbotsgesetzes“ (Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen – Schienenlärmschutzgesetz) in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 im Wesentlichen zugestimmt hatte, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf jetzt dem Bundestag zur Verabschiedung zugeleitet.
Die Bundesregierung antwortete in ihrer Stellungnahme auf die Änderungsvorschläge des Bundesrats. Materiell wurde nur geändert, dass „Anschlussbahnen“ (gemeint sind damit Gleise auf Betriebsgrundstücken und Ein/Ausfahrgleise) nunmehr aus dem Geltungsbereich ausgenommen des „GG-Verbotsgesetzes“, weil diese von der TA Lärm erfasst werdenund die TA Lärm bereits betriebsregelnde Maßnahmen ermöglicht. Zusätzlich stimmte die Bundesregierung einer jährlichen Veröffentlichtung der Überprüfungsergebnisse des EBA zu.
Zu der vom Bundesrat eingeforderten Evaluierung der 50%-GG-Umrüstrate und den in der GroKo-Vereinbarung zugesagten Betriebsbeschränkungen bei Verfehlen des Umrüstziels schreibt die Bundesregierung:
„Die Evaluierung der Umrüstung im Sinne des Koalitionsvertrags wird vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet derzeit einen Verordnungsentwurf für den Fall, dass der Umrüstungsstand im Jahr 2016 als unbefriedigend bewertet wird. Am 21.02.2017 werden die Wagenhalter über den Stand der Vorbereitungen zur Evaluierung der Umrüstung informiert.“
Erstellt von L.Steininger, info[at]infoline-bahnlaerm[punkt]de
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