06. März 2017
In der Bundestags-Drucksache 18/11832 vom 03.04.2017 gibt die Bundesregierung Antwort auf Fragen einiger Bundestagsabgeordneter der Grünen zum Stand der LL-Umrüstung, der Lärmsanierung und dem geplanten Meßstellennetz.
So teilt die Bundesregierung mit, dass mit Stand vom 15. März 2017 im Nationalen Fahrzeugregister (NVR) etwa 68.000 aktive Güterwagen der DB AG eingetragen sind, davon sind etwa 34.500 Güterwagen mit „leisen“ Bremsen ausgestattet. Die Umrüstquote innerhalb der DB AG liegt daher aktuell bei ca. 51%.
Im NVR sind derzeit weitere etwa 98.000 aktive Güterwagen eingetragen, die nicht der DB AG gehören. Davon sind nur etwa 18.500 Güterwagen mit „leisen“ Bremsen ausgestattet (was einem Anteil von nur ca. 19% entspricht). Von diesen 98.000 Güterwagen gehören laut dem im NVR eingetragenem Firmensitz etwa 64.000 Güterwagen deutschen Wagenhaltern (Anteil „leiser“ Güterwagen ca. 18%), die restlichen 34.000 Güterwagen gehören ausländischen Wagenhaltern (Anteil „leiser“ Güterwagen ca. 21% – bemerkenswerterweise ist der Umrüstgrad bei den vielgeschmähten ausländischen Wagenhaltern höher als bei den deutschen exkl. DB AG !).
Insgesamt sind derzeit im NVR etwa 166.000 aktive Güterwagen eingetragen, davon etwa 23.000 mit K-Bremssohlen und etwa 29.000 mit LL-Bremsohlen, nur ca. 1.000 mit Scheibenbremsen. Die „leisen“ Güterwagen im NVR haben daher derzeit nur einen Anteil von 53.000/166.000 = ca. 32%.
Obwohl mit diesen bescheidenen 32% das 50%-Umrüstziel der GroKo-Vereinbarung weit verfehlt wird, teilte die Bundesregierung auf einer Informationsveranstaltung des BMVI am 21. Februar 2017 den anwesenden Wagenhaltern und EVU erstaunlicherweise mit, „dass nach gegenwärtiger Einschätzung das Ziel von 50 Prozent leiser Güterwagen erreicht werden kann.“
Mit welchen Zahlenspielen es die Bundesregierung schaffen will, aus den vorhandenen, bescheidenen 32% die geforderten 50% „leisen“ Güterwagen zu zaubern, verrät sie in ihrer Antwort nicht, sie vertröstet die grünen Fragesteller weiterhin auf das Ergebnis ihrer schon lange überfälligen „Evaluation“.
Und gleichzeitig läßt die Bundesregierung die grünen Fragesteller im Unklaren, wie und anhand welcher Daten denn diese „Evaluation“ erfolgen soll und sagt dazu nur:
„Zur Ermittlung des Umrüstungsstandes der Güterwagen [Anm: zum 31.12.2016] ist die Auswertung verschiedener Datenquellen erforderlich. Zu den zur Verfügung stehenden Datenquellen zählen:
Nationales Fahrzeugregister des Eisenbahn-Bundesamtes,
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