Aktueller Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht
Der aktuelle Lärmaktionsplan des Jahres 2024 für die deutschen Schienenwege ist in seiner finalen Version veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:
https://www.eba.bund.de/download/Laermaktionsplan_R4.pdf
Er enthält die folgenden Kapitel:
Aufgaben und Grundlagen,
Beschreibung des Schienennetzes und Schienenverkehrs,
Lärmsituation und Durchführung der Lärmkartierung,
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit,
Belastungsanalyse,
Lärmminderungsstrategie und
Maßnahmen.
Neuer Standort der Messstation
Das BVS-eigene Messgerät wurde am 25.08.2024 im Mittelrheintal an der rechten Rheinstrecke mit der Nummer 3507 in der Ortslage Braubach aufgestellt. Dies ist diejenige Rheinseite mit dem höheren Güterzuganteil. Da in Lahnstein, wenige Kilometer weiter nordwärts, an derselben Strecke eine Messstelle des Eisenbahnbundesamtes vorhanden ist, hoffen wir, Vergleiche anstellen zu können. Die Messung wurde am 4.10.2024 wieder abgebaut.
Im Bereich Lahnstein ist allerdings abhängig vom Gleisabschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer als in Braubach.
Aufstellung des Messgerätes in Braubach
Lärmaktionsplan des EBA veröffentlicht
Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan für die Eisenbahnstrecken in der vierten Stufe final verabschiedet und veröffentlicht. Abgesehen von einem methodischen Teil sind beispielhaft verschiedene Konfliktgebiete aufgeführt. Die Dokumentation besteht aus drei Teilen und diversen Flyern. Den Einstieg in die gesamte Dokumentation findet man unter diesem Link:
Es sei nochmals daran erinnert, dass man sich die dazugehörigen bundesweiten Schallimmissionskarten online ansehen kann und dabei u.a. seine eigene Adresse heraussuchen kann. Relevant für das Ausmaß des Lärms ist die Karte mit dem LN, also dem Nachtpegel zwischen 22 und 06 Uhr. Überschreitet dieser einen Wert von 60 dB(A), so können gesundheitliche Auswirkungen nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Schallimmissionskarten des EBA finden sich hier:
Gemeinsame Erklärung der BVS und der BVF
Aus Sorge darüber, dass die bestehenden Standards im Lärmschutz durch neue gesetzliche Regelungen noch weiter aufgeweicht werden, haben die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm zusammen mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben, die auch bereits von mehreren Redaktionen übernommen worden ist.
Sie können sie sich hier ansehen:
Neuer Standort für die Messstelle
Die Schienenlärm-Messstelle der BVS wurde bei einem Mitglied in Oldenburg aufgestellt:
Links auf dem Flachdach erkennt man das Mikrofon; unterhalb des Mikrofons befindet sich das Messgerät in einem orangen Kasten. Die Bahnstrecke verläuft hinter der 4m hohen Lärmschutzwand.
Die Ergebnisse der Messung können hier abgerufen werden:
https://www.dsld.info/Mess/Messwerte.php?R=710&S=001
Wenn Sie Mitglied der BVS sind und die Messstelle gerne bei sich aufstellen wollen, melden Sie sich bitte hier: schiene(at)laerm.com.
DB stellt Strecken vor, die generalsaniert werden sollen
Nach Lesart der DB stellen diese Maßnahmen keine wesentlichen Änderungen gem. 16. Bundesimmissionsschutzverordnung dar. Somit sieht die Bahn keinen Anlass für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, obwohl diese Sanierungen mit einer Erhöhung der Zahl an Güterzügen und einer Anhebung der gefahrenen Geschwindigkeiten einhergeht. Das sehen wir naturgemäß anders, sodass Ärger mit der Bahn vorprogrammiert ist. Die BVS plant eine Reihe von Maßnahmen, um mehr Schallschutz zu erreichen.
Die Veröffentlichung der DB zu den vorgesehenen Strecken können Sie hier herunterladen:
Über den Baulärm während der Sanierung verliert die DB in der Broschüre kein Wort.
02.02.2024:
Der Bericht des Eisenbahnbundesamtes über das Lärmmonitoring für das Jahr 2022 ist erschienen:
https://www.laerm-monitoring.de/pdf/L%C3%A4rm-Monitoring%20Jahresbericht%202022.pdf
In dem Bericht werden nur Mittelwerte angegeben, die dazu noch auf Standardbedingungen umgerechnet werden. Dies soll zwar die Vergleichbarkeit der Messstellen untereinander erreichen, doch haben diese Werte, da sie nach der Messung nach Rechenmodellen umgerechnet wurden, keine Aussagekraft für den speziellen Messort.
Es werden zwar wagenscharfe Messungen vorgenommen, doch erfolgt die Auswertung nur statistisch in Form von Häufigkeitsverteilungen. Einzelne laute Wagen werden nicht herausgegriffen.
Insgesamt haben die Vorbeifahrtpegel von Güterwagen durch die Bremsumrüstung seit 2019 um rund 5 dB abgenommen.
Mit vielen technischen Angaben zu den einzelnen Messtrecken kann der Laie wenig anfangen, z.B. die Gleisabklingrate oder die Schienenrauigkeit.
Irgendwelche Folgerungen aus den Ergebnissen sucht der Leser vergebens.
12.01.2024:
Beispielgebender Schallschutz in der Planfeststellung
Von Rechtsanwalt Matthias M. Möller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Nach dem Plan der Deutschen Bahn AG wird zwischen Offenburg und Weil am Rhein mit einer neuen Schienentrasse (3. und 4. Gleis der Rheintalbahn) die mit am stärksten belastete Gütertransitstrecke Europas entstehen. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 prognostizierte eine Belastung tags 125 und nachts 155 Güterzügen, was einem 3 Minutentakt entspricht. Weitere Belastungen können aus dem französischen Streckennetz unter Nutzung der beiden Tunnel unter dem Gotthart und dem Deutschberg hinzukommen. Die Interessengemeinschaft Bahnprotest an Ober- und Hoch-Rhein (IG BOHR) prognostizierte, dass die DB Netz AG aus der Nutzung der neuen Trasse zwischen Offenburg-Weil bei Vollauslastung Trassengelder in der Größenordnung von 100 Mio. Euro pro Jahr erlösen werde. Dies rechtfertigt auch außergewöhnliche Ausgaben für den Schallschutz.
Die in der IG Bohr zusammengeschlossenen 20.000 Mitglieder bewirkten unter anderem durch 45.800 Einwendungen im Planfeststellungsverfahren allein in Offenburg und einen konstruktiven und sachkundigen Widerstand über fast 2 Jahrzehnte gegen die Pläne der DB einen beispielgebenden Gesundheitsschutz gegen den Betriebslärm der neuen Bahnstrecke. Die Einrichtung eines Projektbeirates verlagerte dabei strategisch die Entscheidung vom Immissionsschutzrecht auf die politische Ebene und ebnete im Bündnis mit der Landesregierung Baden-Württemberg den Weg für den Beschluss des Bundestags vom 17.01.2013 zugunsten eines weitreichenden, die rechtlichen Vorgaben überschreitenden Schallschutzes für die Anlieger.
In dem anhängendem beispielgebenden Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.2023 erfüllt das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Karlsruhe die Forderungen der IG BOHR nach einem in der »Kernforderung 3« des Projektbeirates (»Optimierung der Güterzugumfahrung Freiburg«) so bezeichneten »Vollschutz« gegen die Betriebsimmissionen des Betriebs der Bahnstrecke (Güterverkehrsumfahrung). Dabei werden
- ausschließlich aktive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen (Seite 312 unten),
- der Schienenbonus für das im Jahr 2014 eingeleitete Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt (Seite 312 unten),
- in der Schallprognose noch die herkömmlichen Grauguss-Bremsen ohne Berücksichtigung des Grades der Nachrüstung mit neuen Bremsen berücksichtigt (Seite 312 unten),
- die schalltechnische Vorbelastung der schutzwürdigen Objekte nicht mindernd berücksichtigt,
- kein Abschlag für die Pflege der Gleisoberfläche nach dem System des besonders überwachten Gleises berücksichtigt (Seite 313 oben),
- Schienenstegdämpfer (kunststoffumwandelte Resonanzkörper an beiden Seiten der Schienenstegs) auf 11,3 km vorgesehen (Seite 313 oben) und
- Unterschottermatten gemäß Schall 03-2012 Ziff. 4.6 (-3 dB) auf Brücken angeordnet (Seite 313 unten).
Als Methode der Konfliktlösung werden hochabsorbierende Schallschutzwände auf 14,7 km Länge mit bis zu 6 m Höhe und insbesondere neuartige Lärmschutz-Galerien (statt solche mit dem Ortsbild nicht zu vereinbarenden Lärmschutzwänden von 8 m Höhe) auf 2,6 km Länge angeordnet. Diese Schallschutzgalerien sind 6,90 m über Schienenoberkante hoch und besitzen eine Mindestüberdeckung (Kragarm über der Schienenfahrbahn) von 3-6 m. Auch die Regelungen zum Schutz der Anlieger gegen Baulärm (B.4.10.1) sind beispielgebend.
Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm empfiehlt ihren Mitgliedern, in den laufenden Planfeststellungsverfahren diese inhaltliche Konfliktlösung als Referenz bzw. Musterlösung einzufordern.
Die Veröffentlichung des Beschlusses auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie hier:
https://bvschiene.de/wp-content/uploads/2024/01/Planfeststellungsbeschluss-PFA-8.1.pdf
02.01.2024:
Die BVS hat fristgerecht einen Einspruch gegen die Art und Weise formuliert, wie das Eisenbahn-Bundesamt mit der im EU-Recht verankerten Bürgerbeteiligung umgeht. Den Text können Sie hier einsehen:
Inzwischen ist die Einspruchsfrist abgelaufen.
Grundsteuerwertfeststellung für durch Bahnlärm belastete Grundstücke verfassungswidrig
08.12.2023:
Das bundesweit erste Finanzgericht gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt. Es setzte am 23. November 2023 in zwei Verfahren die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus, da ernsthafte Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen.
Die Entscheidungen haben nach Bewertung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. bundesweite rechtliche Relevanz, denn sie fordern, so Alexander Führer als Vorsitzender der BVS, „die Berücksichtigung individueller Umstände bei der Ermittlung des Bodenrichtwertes wie sie bei einer starken Belastung einer Wohnnutzung durch Bahnlärm gegeben ist.“
Schienenverkehrslärm kann sich nach den Erkenntnissen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „negativ auf die Bewertung eines Grundstücks auswirken“ (WD 5-3000 -038/18 vom 27.03.2018). Maßgeblich ist dabei insbesondere der Umgebungslärm an der jeweiligen Gebäudefassade, wie er vom Eisenbahn-Bundesamt berechnet und publiziert wird.
Der Beirat der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm hat dazu weltweit die verfügbaren Studien zwischen Verkehrslärm und Immobilienpreisen ausgewertet. Im Ergebnis mindert jedes Dezibel oberhalb einer Schwelle von Lnight 45 dB (A) den Wert der Immobilie um circa 1 – 2 %. Im Stark durch Bahnlärm belasteten Rheintal führt dies zu Wertminderungen bis zu 30 %.
Darüber darüber hinaus begründen die beiden Gerichtsentscheidungen überzeugende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage für die Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuerrecht. Denn dies verletze den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG, der für das Bewertungsrecht ein Gebot der realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung begründet. So sei bereits nicht eindeutig, was der genaue Belastungsgrund der Grundsteuer sein solle und wie daher überprüft werden könne, ob die durch das Bewertungssystem erreichten Bewertungsergebnisse „relationsgereicht“ seien, also tatsächlich bestehende Wertunterschiede angemessen abbilden könnten.
Gerade solche durch Bahnlärm in einer damit nicht begehrten Lage befindlichen Grundstücke würden so überbewertet.
Die Bundesvereinigung gegen Bahnlärm empfiehlt den durch Verkehrslärm betroffenen Immobilieneigentümern, gegen eine Grundsteuerwertfeststellung des Finanzamtes innerhalb der Monatsfrist Einspruch einzulegen.
Sie stellt den betroffenen Mitgliedern dazu einen Mustertext auf ihrer Homepage zur Verfügung. Sie können den Text unter der E-Mailadresse schiene@laerm.com anfordern.
06.12.2023:
Presseerklärung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
zum Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes
Die folgende Presseerklärung darf kopiert werden und angepasst von allen Mitgliedern der BVS mit Quellenangabe für die regionale Presse verwendet werden. Bitte machen Sie regen Gebrauch:
Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. (BVS), vertreten durch ihren Vorsitzenden Alexander Führer, nimmt zum Entwurf des Lärmaktionsplanes des Eisenbahn-Bundesamts vom 20. November 2023 Stellung.
Die Bundesvereinigung betont die gesetzliche Funktion eines Lärmaktionsplanes, der die Abwehr schädlicher Einwirkungen durch Bahnlärm auf die Gesundheit und Wohnnutzung der Betroffenen gewährleisten muss.
Die Weltgesundheitsorganisation hat weltweit alle umweltmedizinischen Erkenntnisse zu Bahnlärm und Gesundheit zusammengefasst. Das Umweltbundesamt hat die wissenschaftliche Qualität dieser Meta-Studie geprüft und bestätigt.
Als Ergebnis müssen die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit gegen Bahnlärm erheblich verschärft werden. Eine Absenkung um 5 dB(A) ist notwendig.
In Anwendung der Maßstäbe dieser Studie der Weltgesundheitsorganisation werden in Deutschland im Jahr 2023 über 1 Million Menschen durch Bahnlärm in ihrer Gesundheit gefährdet.
Kritik äußert die BVS am Eisenbahn-Bundesamt, da dessen Entwurf des Lärmaktionsplanes 2023 „die Gesundheitsgefahr der Betroffenen„ so Alexander Führer, „gänzlich ignoriert und die Fachbehörde ihre gesetzliche Pflichtaufgabe verletzt“.
Die BVS betont den Rechtsanspruch aller durch Bahnlärm Betroffenen auf Mitwirkung an der Entwicklung effektiver Schutzmaßnahmen im Lärmaktionsplan. Dazu Alexander Führer: „Die Behörde vereitelt dieses Mitwirkungsrecht. denn sie beschränkt die Möglichkeit der Kritik am Entwurf auf der Homepage der Behörde auf drei Sätze.“
Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm ruft alle vom Bahnlärm Betroffenen auf, dem Eisenbahn-Bundesamt innerhalb der noch bis zum 02. Januar 2024 laufenden Frist ihre Forderungen zum Schutz der Gesundheit und der Kritik am Lärmaktionsplan zu übermitteln. Sie verweist darauf, dass Betroffene das Recht haben, Rügen und Forderungen zum besseren Schutz der Behörde in Einwendungsschreiben oder E-Mails zu übermitteln.
Die BVS fordert mittelfristig, jedes Wohngebiet durch Maßnahmen wie etwa das regelmäßige Glattschleifen des Schienenoberfläche, Schienen(lärm)stegdämpfer, ein lärmarmes Gleisbett, Scheibenbremsen an allen Fahrzeugen und Lärmschutzwände effektiv zu schützen. Kurzfristig fordert die BVS, so Alexander Führer, „ein Tempolimit von 50 km/h für Güterzüge in Wohngebieten zur Nachtzeit, so wie es für alle Straßenfahrzeuge Standard ist.“
Die Bundesvereinigung stellt allen durch Bahnlärm betroffen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie den Mitgliedsvereinen der BVS ausführliche Mustertexte für fristwahrende Einwendungen auf Anforderung (Mailadresse: schiene@laerm.com) zur Verfügung.
Quelle:
Aufruf des Eisenbahn-Bundesamtes
https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/storymaps/stories/0ae5a0e0a93c473c95cc1d4d9c12a28c
Forderungen der BVS an den vom Eisenbahn-Bundesamt aufzustellenden Lärmaktionsplan:
(Hier können Sie sich diejenigen heraussuchen, die für Sie von Bedeutung sind:)
(1) Über ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes durch Schienenverkehrslärm gestört oder belästigt. Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm vertritt die Interessen dieser Betroffenen. Sie fordert effektive Maßnahmen des Lärmschutz, damit zukünftig kein Anwohner mehr durch den Betriebslärm in seiner Gesundheit gefährdet wird.
(2) Die Weltgesundheitsorganisation hat die Gesundheitsgefahr durch Bahnlärm nach Recherchen weltweit aller Erkenntnisse in einer Meta-Studie zusammengefasst. Das Umweltbundesamt hat deren fachliche Qualität 2019 fachlich überprüft und bestätigt.
(3) Die Weltgesundheitsorganisation »empfiehlt darin für die durchschnittliche Lärmbelastung durch Schienenverkehr einen Schallpegel von LDEN<54 dB(A) an der Fassade von Wohnräumen nicht zu überschreiten, weil Schienenverkehr oberhalb dieses Dauerschallpegels mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.« (UBA S. 13)
(4) Die WHO empfiehlt weiter »für die durchschnittliche nächtliche Lärmbelastung durch Schienenverkehr einen Lärmpegel von LNight<44 dB(A) nicht zu überschreiten, da nächtlicher Schienenverkehr oberhalb dieses Dauerschallpegels mit Beeinträchtigungen des Schlafs verbunden ist.«
(5) Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm fordert vom Eisenbahn-Bundesamt einen Lärmaktionsplan, der für alle Lärmbetroffenen oberhalb dieser beiden Schwellen effektive Maßnahmen des kurzfristigen und mittelfristigen Lärmschutzes entwickelt.
(6) Dazu zählt kurzfristig auch ein nächtliches Tempolimit für Güterzüge bei der Durchfahrt von Wohngebieten, damit dort der von der Weltgesundheitsorganisation begründete Schwellenwert nicht überschritten wird. Das betrifft fast alle Bestandsstrecken der Bahn mit relevanten nächtlichen Güterverkehrsanteil.
(7) Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm fordert bei der Prüfung, ob einer der beiden Schwellenwerte überschritten wird, die Besonderheiten des Betriebslärm der Bahn zu berücksichtigen.
(a) Besonders laute Schienenfahrzeuge sind dazu durch eine repräsentative Zahl von Messstationen zu ermitteln und aus dem Verkehr zu ziehen.
(b) Verstärkt die Rauheit der Schienenoberfläche die Lärmbelästigung, ist diese unverzüglich nachzuschleifen und die erreichte Qualität vierteljährlich zu kontrollieren und öffentlich zu dokumentieren.
05.12.2023:
Das Eisenbahnbundesamt startet die zweite Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Nachdem die erste Runde der Eingaben von Schienenlärmbetroffenen im April 2023 abgeschlossen wurde, konnte mit Hilfe der Eingaben der Lärmaktionsplan überarbeitet werden und steht nun in der zweiten Phase der Öffentlichket zur Diskussion offen. Die BVS kann nur jeden Schienenlärmbetroffenen auffordern, sich mit seiner Meinung einzubringen. Die Möglichkeit der Beteiligung besteht vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024.
Seit dem Jahr 2013 fordert der Gesetzgeber von der zuständigen Behörde, dass für die Haupt Eisenbahnstrecken in einem Lärmaktionsplan die »Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden« (§ 47b Abs. 1 S. 1 BImSchG). Im vergangenen Jahrzehnt hat es das gesetzlich dafür zuständige Eisenbahn-Bundesamt unterlassen, die Parameter für die Störwirkung des Bahnlärms qualitativ ausreichend zu dokumentieren, dessen Gesundheitsgefahren zu bewerten, weshalb auch die Lärmprobleme noch heute auf eine akzeptable Regelung warten. Wir bewerten dies als rechtswidrige Untätigkeit dieser Fachbehörde unter Duldung des Bundesverkehrsministeriums.
Seit dem 20.11.2023 präsentiert diese Behörde nun erneut einen Entwurf eines Lärmaktionsplanes und ist verpflichtet, die Öffentlichkeit mit Frist zum 02.01.2024 daran zu beteiligen. Die Bundesvereinigung lädt alle Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit herzlich ein, sich daran aktiv zu beteiligen und mit starken Argumenten von der Bundesregierung endlich eine gesundheitsschützende Regelung des Bahnlärms einzufordern. Das Eisenbahn-Bundesamt beschränkt die Kritik auf 400 Zeichen, die wir wie folgt nutzen würden:
Das Eisenbahn-Bundesamt missachtet seine gesetzliche Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, »mit den Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden« (§ 47d BImSchG). Es fehlen Maßnahmen wie ein Tempolimit für Güterzüge zur Nachtzeit, um den Bahnlärm unterhalb der von der Weltgesundheitsorganisation und dem Umweltbundesamt empfohlenen Schwelle von LDEN<54 dB(A) abzusenken. Dazu nehmen wir Bezug auf die Stellungnahme der BVS auf deren Homepage.
Die BVS hat eine Stellungnahme und einen Mustertext für Ihren Einspruch erarbeitet, der Ihnen als Mitglied zur Verfügung gestellt wird. Dazu ist es erforderlich, dass Sie diesen Text per E-Mail anfordern, damit wir prüfen können, ob Sie Mitglied sind. Die E-Mailadresse lautet:
Über den folgenden Link können Sie die für Ihr Grundstück berechneten Schallpegelwerte für den gemittelten 24-Stunden-Wert LDEN und den gemittelten Nachtwert LN ablesen. Bei diesen Karten sind alle bereits realisierten Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt:
Die dazugehörige aktuelle Meldung des Eisenbahnbundesamtes finden Sie hier:
Den Aufruf zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Lärmaktionsplan finden Sie hier:
Um sich zu beteiligen, sind keine weiteren Kenntnisse oder Fähigkeiten erforderlich; Sie sollten nur ein Anliegen haben. Es kann auch ein persönliches sein.
22.09.2023:
Die BVS verleiht eine Lärmmessstation!
Wir haben einen Schallpegelmesser gekauft, den wir in Kürze (spätestens ab Januar 2024) unseren Mitgliedern leihweise zur Verfügung stellen. Das Gerät arbeitet autark und sendet seine Daten (Schallpegel und Anzahl der Züge) auf einen Webserver, von dem man die Messdaten abrufen kann. So hat man eine Datenbasis für Argumente gegenüber der Bahn oder für Rechtsstreitigkeiten.
Näheres werden wir bekannt geben, sobald das Gerät einsatzbereit ist.
23.04.2023:
Bahnlärm-Demo in der Koblenzer Rhein-Zeitung:
12.1012021:
Auch Straßenbahn (Tram-)lärm ist Schienenlärm. Das UBA hat hierzu einen Bericht veröffentlicht:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2021-07-27_texte_115-2021_laermminderung_tram.pdf
17. Februar 2017:
Die bekannte Mainzer Arbeitsgruppe um den Kardiologen Prof. Thomas Münzel hat jetzt im Tierversuch die biochemischen Mechanismen, die zum lärmbedingten Bluthochdruck führen, aufgeklärt. Die aktuelle Publikation im European Heart Journal beschreibt die Ergebnisse tierexperimenteller Untersuchungen, bei denen Mäuse durch hohe Pegel Fluglärm belastet wurden und wie und welche biochemischen Mechanismen zu den Gefäßschäden führen, die in der Folge zu Bluthochdruck führen.
Damit gelang es erstmals, die biochemische Kausalität zwischen Fluglärm und Bluthochdruck nachzuweisen – ein „missing link“, das auch rechtlich von erheblicher Bedeutung ist und dessen Schließen von den Studienteilnehmern als Durchbruch in der Lärm(wirkungs)forschung bewertet wird. Bereits in naher Zukunft wollen die Mediziner mit den gleichen Methoden auch die Wirkung von Straßen- und Bahnlärm untersuchen.