Auch die Methodik und Ergebnisse einer Vorprüfung müssen dokumentiert werden
1. Problem
Auch eine Vorprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist in den Akten der Behörde zu dokumentieren (§ 3c Satz 6 UVPG). Damit ist den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit einer Entscheidung im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit Rechnung zu tragen die auch greift, wenn einer Planung keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht (BR-Drs. 551/06, S. 44; EuGH, Urt. v. 10.06.2004 – C-87/02 Rn. 49 „Kommission/Italien“).
2. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Nach der Bewertung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wird dem entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert im Planfeststellungsbeschluss oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2013 – 7 VR 13/12 – UPR 2013, 345 Randnummer 15).
Stellt eine im Rahmen einer Planfeststellung ergangene verfahrensleitende Verfügung lediglich fest, aus den von der Vorhabensträgerin vorgelegten Unterlagen ergebe sich nach überschlägiger Prüfung, dass von dem Vorhaben keine entscheidungserheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten seien, reicht das als Dokumentation nicht aus. Das gilt insbesondere dann, wenn die von der Vorhabensträgerin vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern feststellt und Kompensationsmaßnahmen dafür vorsieht, die zu einem vollständigen Ausgleich führen sollen. Denn notwendig ist die Dokumentation, wie die von der Vorhabensträgerin vorgelegten Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde geprüft und die Umweltauswirkungen einschließlich der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen bewertet wurden.
Eine mangelhafte in den Akten dokumentierte Vorprüfung zu UVPG–Pflicht steht einer nicht durchgeführten Prüfung gleich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes). Diesen Maßstäben genügt auch eine Vorprüfung nicht, welche die Methodik und die Bewertung der Studie der Vorhabensträgerin nicht in den Verwaltungsakten dokumentiert.
3. Rechtsschutz
Auf einen solchen Fehler kann sich eine Klagepartei unabhängig davon berufen, ob sie durch den Fehler der Vorprüfung in eigenen subjektiv – öffentlichen Rechten verletzt ist (§ 4 Abs. 3 Satz 1 UmwRG).
4. Auswirkung auf die Praxis der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm
Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. ist eine vom Umweltbundesamt anerkannte Umweltvereinigung und ihr steht nach der Entscheidung des Gesetzgebers ein Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsberatungsgesetz gegen ausgewählte umweltrelevante Planungsentscheidungen zu. Dazu können auch Entscheidungen zählen, in denen eine Vorprüfung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend in den Behördenakten dokumentiert ist.
Wir verwenden Cookies, um Sie bei einem erneuten Besuch wiederzuerkennen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Lehnen Sie das Setzen von Cookies ab, kann es sein, dass nicht alle Seiten wie gewünscht angezeigt werden.
Functional
Immer aktiv
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistics
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.