Strafanzeige ohne Folgen

Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz 7.12.2020:

Strafanzeige gegen unbekannte Angehörige der DB AG wegen Verdachts der Gewässerverunreinigung

„nach Prüfung Ihres Anzeigevorbringens habe ich von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen, da sich weder aus der Strafanzeige noch aus den angeführten medialen Berichterstattungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten herleiten lassen (§152 Absatz 2 der Strafprozessordnung).

Nachvollziehbare tatsächliche Anknüpfungstatsachen für ein bewusstes Vertuschen der tatsächlich ausgelaufenen Menge von Dieselöl und Unterlassen (geeigneter) Maßnahmen zur Gefahrstoffbeseitigung liegen nicht vor. Hinsichtlich des tragischen Bahnunfalls, bei dem es leider zu erheblichen Folgen für die Umwelt gekommen ist, wurde ein Sanierungskonzept erstellt, das zum einen von Gutachtern begleitet aber auch mit den entsprechenden Behörden abgestimmt ist und weiterhin wird. Das Sanierungskonzept ist auf lange Zeit ausgelegt und noch längst nicht abgeschlossen.“