BVS erstattet Strafanzeige

„ Der Gefahrgutunfall vom 30.08.2020 in Lahnstein und seine Folgen belegen erneut dringenden Handlungsbedarf aller Verantwortlichen; Gefahrgüter müssen Wohngebiete umfahren, Güter- und Personenverkehr  sind zu trennen, zumindest ist die Geschwindigkeit von Gefahrgutzügen zu reduzieren.“

Am 30.08.2020 ist in Niederlahnstein ein mit Diesel beladener Güterzug entgleist.

Die Folgen sind noch nicht aufgearbeitet. Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) hat Untersuchungen zur Ursachenermittlung aufgenommen. Die BVS nimmt das zum Anlass, gegen die Verantwortlichen Strafanzeige zu stellen (siehe unter https://epic-napier.212-132-106-163.plesk.page/wp-content/uploads/2020/11/Strafanzeige.pdf)

Das Zugunglück wirft zum wiederholten Mal Fragen seiner Vermeidbarkeit und der Folgenbeseitigung auf:

  • Personenzüge müssen entsprechend ihrer Funktionsbestimmung ins Zentrum der Städte und Gemeinden geführt werden;
  • Güterzüge und schon gar nicht Gefahrgutzüge gehören dort nicht hin; sie sind Transitverkehr und bringen vermeidbare Unfallgefahren in die Wohngebiete;
  • langfristig muss sich darauf eine Eisenbahninfrastruktur einstellen;
  • kurzfristig sind Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb geschlossener Ortsachaften zur Gefahrvermeidung unerlässlich.
  • Passiert dennoch ein Unfall, sind nicht nur die Folgen zu beseitigen, sondern, die Ursachen und Verantwortlichkeiten zu klären.

Während die Ermittlung der Unfallursache durch das BEU nicht die Verantwortung für die durch den Unfall erfolgte Gewässerverunreinigung des Unfalls klären wird, muss hinterfragt werden, ob die nach dem Unfall erfolgten Maßnahmen der DB Netz AG geeignet waren, eine Gewässerverunreinigung zu verhindern oder deren Ausmaß zu vermindern.

Nach den regionalen Pressemeldungen muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung, ihre regional betroffenen Vertreter der Politik und der Kommunen durch die verantwortlichen Stellen der Bahn getäuscht wurden. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit dem Recht auf saubere Gewässer wurde dem wirtschaftlichen Ziel, die Bahnstrecke möglichst schnell wieder in Betrieb zu nehmen, geopfert. Die BVS hat deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Koblenz eine Strafanzeige gestellt.

Die Falschangaben der Bahn, das Vertuschen bzw. das Verniedlichen der ausgetretenen Menge von Dieselöl können nur dem Ziel dienen, möglichst schnell die Bahnstrecke wieder fahrbereit zu machen, ohne im Wissen der Gefährdung des Grundwassers erst einmal die tatsächlich ausgelaufene Dieselmenge zügig zu entfernen. Die kontaminierte Erde wurde aber aus statischen Gründen nicht ausgetauscht. Nach einem Gutachten der Firma Ecos Umwelt Nord sollen 180 000 Liter Diesel ausgelaufen und versickert sein, wonach sich jetzt noch rund 90 000 Liter Diesel im Erdreich befinden sollen.

Es muss gefragt werden, was mehr zählt: Eine schnelle Wiederinbetriebnahme der Bahnanlagen, um Gewinne zu maximieren, oder die Inkaufnahme von langfristigen Gewässerschäden und der Gefahr einer Kontaminierung des Trinkwassers, nicht nur in Lahnstein, sondern von allen rheinab gelegenen BürgerInnen, die ihr Trinkwasser aus dem Uferfiltrat gewinnen. Die Antwort ist klar: Gesundheit und Gewässerschutz, der ein Teil des Umweltschutzes ist, muss Vorrang haben.

Die für die Verunreinigung des Grundwassers Verantwortlichen werden aufgefordert, alles Erforderliche zu unternehmen, um eine Schädigung unserer Wasserresourcen zu beseitigen, bzw. in Zukunft zu vermeiden. Kosten dürfen hierbei keine Rolle spielen.

Pressemitteilung 201116