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BVS erstattet Strafanzeige

„ Der Gefahrgutunfall vom 30.08.2020 in Lahnstein und seine Folgen belegen erneut dringenden Handlungsbedarf aller Verantwortlichen; Gefahrgüter müssen Wohngebiete umfahren, Güter- und Personenverkehr  sind zu trennen, zumindest ist die Geschwindigkeit von Gefahrgutzügen zu reduzieren.“

Am 30.08.2020 ist in Niederlahnstein ein mit Diesel beladener Güterzug entgleist.

Die Folgen sind noch nicht aufgearbeitet. Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) hat Untersuchungen zur Ursachenermittlung aufgenommen. Die BVS nimmt das zum Anlass, gegen die Verantwortlichen Strafanzeige zu stellen (siehe unter https://bvschiene.de/wp-content/uploads/2020/11/Strafanzeige.pdf)

Das Zugunglück wirft zum wiederholten Mal Fragen seiner Vermeidbarkeit und der Folgenbeseitigung auf:

  • Personenzüge müssen entsprechend ihrer Funktionsbestimmung ins Zentrum der Städte und Gemeinden geführt werden;
  • Güterzüge und schon gar nicht Gefahrgutzüge gehören dort nicht hin; sie sind Transitverkehr und bringen vermeidbare Unfallgefahren in die Wohngebiete;
  • langfristig muss sich darauf eine Eisenbahninfrastruktur einstellen;
  • kurzfristig sind Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb geschlossener Ortsachaften zur Gefahrvermeidung unerlässlich.
  • Passiert dennoch ein Unfall, sind nicht nur die Folgen zu beseitigen, sondern, die Ursachen und Verantwortlichkeiten zu klären.

Während die Ermittlung der Unfallursache durch das BEU nicht die Verantwortung für die durch den Unfall erfolgte Gewässerverunreinigung des Unfalls klären wird, muss hinterfragt werden, ob die nach dem Unfall erfolgten Maßnahmen der DB Netz AG geeignet waren, eine Gewässerverunreinigung zu verhindern oder deren Ausmaß zu vermindern.

Nach den regionalen Pressemeldungen muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung, ihre regional betroffenen Vertreter der Politik und der Kommunen durch die verantwortlichen Stellen der Bahn getäuscht wurden. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit dem Recht auf saubere Gewässer wurde dem wirtschaftlichen Ziel, die Bahnstrecke möglichst schnell wieder in Betrieb zu nehmen, geopfert. Die BVS hat deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Koblenz eine Strafanzeige gestellt.

Die Falschangaben der Bahn, das Vertuschen bzw. das Verniedlichen der ausgetretenen Menge von Dieselöl können nur dem Ziel dienen, möglichst schnell die Bahnstrecke wieder fahrbereit zu machen, ohne im Wissen der Gefährdung des Grundwassers erst einmal die tatsächlich ausgelaufene Dieselmenge zügig zu entfernen. Die kontaminierte Erde wurde aber aus statischen Gründen nicht ausgetauscht. Nach einem Gutachten der Firma Ecos Umwelt Nord sollen 180 000 Liter Diesel ausgelaufen und versickert sein, wonach sich jetzt noch rund 90 000 Liter Diesel im Erdreich befinden sollen.

Es muss gefragt werden, was mehr zählt: Eine schnelle Wiederinbetriebnahme der Bahnanlagen, um Gewinne zu maximieren, oder die Inkaufnahme von langfristigen Gewässerschäden und der Gefahr einer Kontaminierung des Trinkwassers, nicht nur in Lahnstein, sondern von allen rheinab gelegenen BürgerInnen, die ihr Trinkwasser aus dem Uferfiltrat gewinnen. Die Antwort ist klar: Gesundheit und Gewässerschutz, der ein Teil des Umweltschutzes ist, muss Vorrang haben.

Die für die Verunreinigung des Grundwassers Verantwortlichen werden aufgefordert, alles Erforderliche zu unternehmen, um eine Schädigung unserer Wasserresourcen zu beseitigen, bzw. in Zukunft zu vermeiden. Kosten dürfen hierbei keine Rolle spielen.

Pressemitteilung 201116

Berliner Erklärung

Die Mitgliederversammlung der BVS hat am 15.12.2019 in Berlin eine Resolution zu den Beschleunigungsgesetzen beschlossen. Generell ist Planungsbeschleunigung zu begrüßen, aber nicht so, sondern effektiv, transparent und ehrlich. Es gilt, dass jede Problemlösung zunächst einer Analyse der Ursachen der langen Dauer von Projekten bedarf,. Die Ursachen für Projektverzögerungen liegen in erster Linie im Handeln bzw. Unterlassen der Vorhabenträger selbst, Hier geht es zur BVS-Resolution.

Präklusion – Kurzfrist an Allerheiligen

Es geht so weiter. Im Zuge der weiteren Beschleunigung von  Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich macht der aus Bayern stammende Verkehrsminister vor, was man an Allerheiligen zu tun hat. Heute kam doch tatsächlich schon wieder die Bitte um eine kurzfristige Stellungnahme der Verbände bis Montag 4.11.2019, da der Kabinettsbeschluss bereits am 6. November 2019 gefasst werden soll. Hier geht es zum Referentenentwurf_PlBeschlG-III.

Es ist eine erneute  Provokation unseres Bundesverkehrsministers, so etwas mit einer derartigen ab Allerheiligen über das Wochenende geltenden Frist zu versehen. Damit macht der Minister deutlich, dass er die Anhörung der Verbände für Zeitvergeudung hält. Immerhin muss erst einmal ein 19-seitiger Gesetzentwurf und ein 64-seitiges Rechtsgutachten gelesen werden. Nach den jüngsten Erfahrungen mit dem Ministerium, muss insbesondere die Vereinbarkeit mit europäischen Recht kritisch hinterfragt werden.

Maßnahmengesetz: Frist von nur einem Tag

Mit dieser heute (16.10.2019) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verschickten Mail wird angekündigt, dass der anliegende Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz GbG) nunmehr bereits am 23.10.2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die angeschriebenen Verbänder werden gebeten, eine etwaige „Stellungnahme bis spätestens morgen, 17.10.2019 Dienstschluss“ zu übersenden.

Es ist eine unglaubliche  Unverschämtheit und Ausdruck obrigkeitlicher Missachtung der zur Mitwirkung an Gesetzesvorhaben aufgerufenen anerkannten Umweltverbände (Verbändebeteiligung), wenn ein Bundesministerium zu einer Stellungnahme zu einer Gesetzesvorlagen eine FRIST von nur 1 Tag gewährt. Innerhalb einer solchen Frist kann keine substantiell verantwortbare Stellungnahme erwartet werden. Offensichtlich wird das auch gar nicht; das Unterfangen ist ersichtlich eine reine überflüssige Formalie; viel  schlimmer ist die dahinter stehende Verachtung der Verbände.

Ganz abgesehen von Arroganz kann darauf hingewiesen werden, dass  die E-mail nach üblichem Büroschluss in den Abendstunden versandt wurde und im Übrigen auch Ferien sind.

 

Tag gegen Lärm

Die BVS ist angetreten, um die durch den Schienenverkehr hervorgerufenen störenden, gesundheitsgefährdenden oder gesundheitsschädigenden Geräuschimmissionen zu reduzieren. Zum am 24.4.2019 stattfindenden „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ wollen wir die Bevölkerung und ihre politischen Vertreter sensibilisieren, welche vor allem gesundheitliche Folgen des Lärms uns betreffen und  dass weitere gesetzliche Maßnahmen zu seiner Reduzierung notwendig sind. Lesen Sie hier unsere Stellungnahmen:

BVS-PM_Tag gegen Lärm

BVS-Offener Brief an Minister Scheuer

 

Bundesrechnungshof: Heftige Kritik an DB

In einem Sonderbericht übt der Bundesrechnungshof heftige Kritik an der Bahn und insbesondere am Finanzierungssystem, welches zwischen von der Bahn zu bezahlenden Instandhaltungsinvestitionen und vom Bund zu zahlenden Ersatzinvestitionen unterscheide. Wenn die Bahn also zur Kostenvermeidung ihre Pflicht zur Instandhaltung vernachlässigt, muss am Ende der Bund bezahlen, weil eine Ersatzinvestition erforderlich ist. Es bestehe die Gefahr, dass der Zustand der Bahninfrastruktur sich weiter verschlechtere trotz steigender Bundesmittel, welche jetzt die Bahn vom Bund mit jährlich über 1 Mrd. Euro zusätzlich einfordert. Das bisherige System sei intransparent, nicht aussagekräftig und setze Fehlanreize. Hier der Link zum

Verfassungsbeschwerde

Die BVS hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde wegen Verstoß gegen Art. 2 GG eingelegt. Die Beschwerde trägt das AZ 1BvR1160/18. Schwerpunkt der 67-seitigen Beschwerde ist der Vorwurf, dass die verfassungsrechtlich gebotene Abschätzung der Gesundheitsgefahren durch Eisenbahnbetrieb auf der Grundlage der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethode nicht realitätsgerecht erfolgt. Wirklichkeit und Rechtswirklichkeit klaffen – wie beim Dieselskandal – weit auseinander. Da keine Spitzenbelastungswerte, sondern nur ein durch Zeitdauer wesentlich heruntergerechneter Mittelwert beurteilt wird. Der betroffene Bahnanlieger wacht aber nicht durch einen Mittelwert auf, sondern durch das tatsächliche Lärmereignis, welches durch hohe Spitzenwerte gekennzeichnet ist. Gerade die gesundheitlichen Auswirkungen werden in einer 38-seitigen medizinischen Auswertung der letzten 10 Jahre eindrucksvoll belegt. Hier finden Sie den Text der Verfassungsbeschwerde sowie die dazugehörige Pressemitteilung.